SVP Meran - Meran gemeinsam weiterdenken

24. February 2025

 

Städtebauliche Entscheidungen müssen offen kommuniziert und diskutiert werden. Deshalb werden wir weiterhin dafür sorgen, dass wichtige Projekte in den jeweiligen Stadtvierteln vorgestellt und gemeinsam mit Stadtviertelkomitees, Anrainer:innen und interessierten Bürger:innen erörtert werden, bevor eine definitive Entscheidung im Gemeinderat getroffen wird. Nur durch eine fundierte, partizipative Entscheidungsfindung kann eine verantwortungsvolle und nachhaltige Stadtentwicklung sichergestellt werden. Als SVP Meran werden wir diesen Prozess weiterhin aktiv vorantreiben.

Leistbares Wohnen und die Umwidmung ehemaliger Gewerbeareale.

Als SVP Meran setzen wir uns seit Beginn der Legislaturperiode dafür ein, das Potenzial für leistbares Wohnen voll auszuschöpfen und die zahlreichen ehemaligen Gewerbeareale wie das Ex-Cafa, Ex-Torggler, Ex-Marinello oder Gritsch einer sinnvollen Neugestaltung zuzuführen. Ein wichtiges Beispiel ist das Programm "100 Wohnungen für Meran" von Reinhard Bauer.

Nun, kurz vor Ende der Legislaturperiode, werden diese bedeutenden Umwidmungen vorgelegt. Dabei ist jedoch nicht immer klar, wo der öffentliche Mehrwert liegt und welche Gegenleistungen private Investoren im Gegenzug anbieten. Im Zuge des gestern stattgefundenen Mehrheitstreffens haben wir als SVP unsere Position nochmals wie folgt aufgezeigt.

Gritsch-Areal (Postgranz): Fokus auf leistbares Wohnen

Das sogenannte Gritsch-Areal in der Postgranzstraße soll in eine Mischzone umgewandelt werden, um vor allem leistbaren Wohnraum zu schaffen. Das Gesetz (Art. 19 LGRL) legt genau fest, wie der Planungsmehrwert in diesem Fall zu berechnen ist. Daher gibt es bei diesem Projekt keine grundsätzlichen Bedenken: 60 % der Fläche werden zur Hälfte des Marktwertes für geförderten Wohnbau oder Wohnungen mit Preisbindung enteignet. Zudem müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation berücksichtigt und von den privaten Investoren die notwendigen Flächen zur Verbreiterung der Geh- und Radwege abgetreten werden.

Ex-Marinello und Ex-Cafa: Eine Chance mit klaren Bedingungen

Auch für die Areale Ex-Marinello und Ex-Cafa sehen wir gemeinsam mit den italienischen Bürgerlisten große Chancen für eine zukunftsweisende Neugestaltung. Allerdings muss der Mehrwert für die Allgemeinheit genau definiert sein, bevor verbindliche Zusagen zu Baudichte und Gebäudehöhe gemacht werden. Deshalb fordern wir:

  • Eine schriftliche Vereinbarung mit den Investoren, in der alle Gegenleistungen im öffentlichen Interesse festgehalten sind.
  • Eine Arbeitsgruppe zur Begleitung eines partizipativen Planungsprozesses.
  • Eine umfassende Abstimmung mit den betroffenen Stadtvierteln.

Ex-Marinello: Verbindliche Gegenleistungen des Investors

Bevor die Bauleitplanänderungen im Gemeinderat abgesegnet werden können müssen sowohl die Gegenleistungen des Investors als auch die urbanistische Verträglichkeit definiert sein.

Die Entwicklung des Ex-Marinello-Areals wird bereits seit Jahren diskutiert. Der private Investor hat folgende Gegenleistungen zugesagt:

  1. Übertragung einer Fläche im Wert von ca. 450.000 € für die Verkehrslösung an die Gemeinde.
  2. Planung der Verkehrslösung (Verbindungsstraße zur St.-Josef-Straße und Unterführung) in Abstimmung mit RFI und dem Land auf eigene Kosten.
  3. Finanzierung und Umsetzung der Verkehrslösung im Open-Book-Verfahren (Kosten ca. 3,04 Mio. €).
  4. 60 % der Wohnungen werden gemäß Art. 39 LGRL als leistbarer Wohnraum konventioniert, darunter 10 Seniorenwohnungen und 10 Wohnungen mit Preisbindung (Art. 40 LGRL).
  5. Errichtung von Nahversorgungsstrukturen (Supermarkt, Apotheke etc.).
  6. Schaffung weiterer sozialer und wirtschaftlicher Einrichtungen (z. B. Ateliers, Coworking-Spaces) in Abstimmung mit dem Stadtviertelrat.

Stadtplanung mit Augenmaß: Abwägung der Bauhöhe und Finanzierung

Für die Umwandlung werden folgende Planungsparameter vorgeschlagen:

  • Baumassendichte: 29.932 m³
  • Maximale Gebäudehöhe: 35 m
  • Nutzungsverteilung: 60-100 % Wohnen, 0-20 % Dienstleistung, 0-20 % Einzelhandel, 0-15 % Gastgewerbe, 0-15 % öffentliche Dienste

Die zentrale Frage bleibt, ob diese Parameter beibehalten oder angepasst werden sollen. Eine Reduzierung der maximalen Höhe auf 32 m würde eine Verringerung der Kostenbeteiligung des Investors an der Verkehrslösung von 100 % auf 80 % bedeuten – die Gemeinde müsste dann rund 600.000 € selbst tragen. Eine weitere Senkung auf 29 m würde die kommunale Kostenbeteiligung auf 40 % erhöhen und möglicherweise die Anzahl der Wohnungen mit Preisbindung reduzieren.

Ex-Cafa: Notwendige Klarheit zu den Gegenleistungen

In Bezug auf das Ex-Cafa-Areal wissen wir, dass bei einer Kubatur von 76.152 m³, die zu 80 % einer Wohnnutzung zugeführt werden soll, die Planung und Realisierung einer Radverbindung zwischen dem Kreisverkehr auf der Marlingerbrücke und dem Untermaiser Bahnhof/Gampenstraße von den Investoren angeboten wurde, wobei auch die notwendigen Flächen abgetreten werden. Zudem sollen ca. 150 m³ für eine Kita zur Verfügung gestellt werden. Ob dies als Gegenwert ausreichend sein wird? Wir bleiben in Erwartung, die genaue Auflistung der Gegenleistungen zu erhalten.


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