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Lesezeit: 1 min

Auge und Schwangerschaft

Teil 2

Im Frühling 2015 von Dr. Andreas Pichler

Dieser Artikel erschien vor 11 Jahren im Meraner Stadtanzeiger und ist unter Umständen nicht mehr ganz aktuell

In der Augenheilkunde müsste man eigentlich zwischen dem weiblichen und männlichen Augenorgan unterscheiden. Es bestehen nämlich wichtige Unterschiede.

Besonders deutlich kann sich dieser Unterschied während einer Schwangerschaft manifestieren.

Wie berichtet, verschlechtert sich in dieser Zeit häufig die Sehfähigkeit, die aufgrund verschiedener natürlicher Mechanismen temporär beeinflusst wird.

Nachweislich messbar ist eine Verdickung der Augenhornhaut. Bei Vorliegen von Erkrankungen der Hornhaut, beispielsweise eines Keratokonus (erbliche Ausdünnung der Hornhaut), kann es zu einem pathologischen Schub und zur Verschlechterung der Sehfähigkeit kommen.

Auch bei Vorliegen anderer Augenerkrankungen, wie zum Beispiel einer Retinopatia centralis serosa (häufig stressbedingte Schwellung der zentralen Netzhaut) oder eines Aderhautmelanoms (schwarzer Krebs des Auges), kann das Fortschreiten der Erkrankung durch eine Schwangerschaft beschleunigt werden.

Besonderes Augenmerk wird in der Schwangerschaft auf die Kontrolle des Blutzuckerspiegels gelegt. Schwangere, die bereits unter Diabetes mellitus leiden, müssen besonders aufpassen, denn trotz optimaler Therapie kann es zu einem beeindruckenden Fortschreiten der sogenannten diabetischen Retinopathie kommen. Dabei kann es durch das Anschwellen der zentralen Netzhaut (diabetisches Makulaödem) oder durch das Einwachsen von pathologischen Netzhautgefäßen und deren Ruptur zu einer beträchtlichen und leider oft auch nicht wieder gänzlich behebbaren Sehminderung kommen.

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Meraner Stadtanzeiger 8/2015
Thu, 16. Apr 2015

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