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  3. Ist eine Aufwertung vorteilhaft?
Lesezeit: 1 min

Ist eine Aufwertung vorteilhaft?

Im Sommer 2023 von Mirko Oliva


Privatpersonen haben wieder die Möglichkeit, Grundstücke und Gesellschaftsbeteiligungen durch Einzahlung einer Ersatzsteuer aufzuwerten. Voraussetzung ist, dass die Grundstücke bzw. Beteiligungen am 1.1.2023 besessen wurden. Heuer können erstmals auch Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften aufgewertet werden, ebenso Beteiligungen an Gesellschaften, deren Aktien auf sonstigen Plattformen gehandelt werden (z.B. Vorvel). Bis 15.11.2023 muss die Ersatzsteuer bezahlt sowie ein beeidigtes Schätzgutachten zum Wert des aufgewerteten Gutes erstellt werden. Die Ersatzsteuer beträgt 16 %. Ist diese Regelung vorteilhaft?

Während beim Verkauf eines Baugrundstückes die Frage häufig mit ja zu beantworten ist, kann durch die Anwendung der Aufwertungsprozedur mit Zahlung der Ersatzsteuer ganz legal die Anwendung der progressiven Einkommensteuer vermieden werden, welche mit bis zu 43 % generell wesentlich höher ausfällt als die Ersatzsteuer, ist die Frage beim Verkauf von Beteiligungen nicht so leicht zu beantworten: Schlussendlich unterliegt der Mehrerlös dort i.d.R. einer Ersatzsteuer von 26 %.

Es muss also berechnet werden, ob es billiger ist, 26 % Steuer auf den Mehrerlös, also der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem steuerlich anerkannten Anschaffungswert zu bezahlen, oder 16 % auf den erwarteten Verkaufserlös. Leider ist dazu manchmal eine aufwändigere Berechnung von Nöten, v.a. bei Personengesellschaften oder wenn die Anteile mehrmals gekauft und wiederverkauft wurden. Gleichzeitig eröffnet die Ersatzsteuer aber auch interessante Möglichkeiten zur Steuer­optimierung, die, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, durch intelligente Gestaltungen genützt werden können. Wichtig ist dabei, dass der unternehmerische Sinn aller Maßnahmen wirtschaftlich stichhaltig belegt werden kann – es ist nicht erlaubt, Maßnahmen nur zwecks Steueroptimierung zu ergreifen. Ein solches Vorgehen könnte aberkannt und sanktioniert werden. Die Frage nach dem Sinn der Aufwertung kann also nicht pauschal beantwortet werden, sondern nur aufgrund einer fundierten Analyse.

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Meraner Stadtanzeiger 14/2023
Thu, 20. Jul 2023

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